Legionellenuntersuchung der Trinkwasseranlagen
Grundlage hierfür ist ein Beschluss des Bundesrates vom 10.10.2012 zur zweiten Novellierung der Trinkwasserverordnung.
Hiernach müssen Großanlagen zur Trinkwassererwärmung regelmäßig an repräsentativen Probenahmestellen auf
Legionellen untersucht werden.
Weitere Informationen finden Sie auf https://legionellenpruefung.info/
Wurden Ihre Trinkwasseranlagen bereits auf Legionellen übergeprüft?
Checkliste zur Trinkwasserverordnung (Legionellenprüfung)
- Sie verfügen über drei oder mehr Wohneinheiten.
- Mindestens eine Wohneinheit ist vermietet.
- Es sind Duschmöglichkeiten vorhanden.
- Es besteht eine zentrale Trinkwassererwärmung.
- Ihre Trinkwasseranlage hat mehr als 400 Liter Speichervolumen und / oder es sind mehr als 3 Liter Inhalt in den Leitungen zwischen Trinkwassererwärmer und letzter Entnahmestelle.
Hier finden Sie die Trinkwasserverordnung im Volltext
Was müssen Sie als Vermieter beachten?
Alle drei Jahre müssen Vermieter von Mehrfamilienhäusern (GDW) in Deutschland das Trinkwasser ihrer Großanlagen zur Trinkwassererwärmung auf Legionellen überprüfen. Die Mieter sollen optimal vor Krankheiten geschützt werden. Hier liegt das Augenmerk auf Legionellen, die eine Lungenentzündung auslösen können. Die Erstprüfung solcher Anlagen musste bis
spätestens 31. Dezember 2013 durchgeführt worden sein.
Nach der Erstprüfung erfolgt die regelmäßige Überprüfung der Trinkwasseranlagen alle drei Jahre durch geeignete Prüfer.
Weitere Informationen finden Sie auf https://legionellenpruefung.info/
Was verursachen Legionellen?
Jährlich erkranken bis zu 30.000 Personen an Lungenentzündung verursacht durch Legionellen. Die Trinkwasseranlagen sind eine der Hauptinfektionsquellen für diese schwerwiegende Erkrankung. Der Hausbesitzer oder Hausverwalter haftet bereits heute für gesundheitliche Schäden, die den Mietern durch Legionellenbefall entstehen (§§ 24 und 25 TrinkwV).
Trinkwasserprüfung auf Legionellen durch Mister Odor
Schützen Sie Ihre Mieter und sich selbst vor Legionellenbefall des Trinkwassers und sorgen Sie für Rechtssicherheit. Bereits heute sollten Sie Ihre Trinkwasseranlagen untersuchen lassen. Wir helfen Ihnen die neuen Betreiberpflichten für Trinkwasseranlagen zu erfüllen.
Mister Odor bietet die fachgerechte Trinkwasserprobennahme durch zertifizierte Probennehmer laut § 15/4 TrikwV 2001. Chemische und mikrobiologische Untersuchungen von Trinkwasserproben werden von einem akkreditierten Prüflabor nach DIN EN ISO 17025 durchgeführt.
Unser Leistungsspektrum zur Wasserprüfung
- Legionellen-Beprobung – fachgerechte und gesetzlich vorgeschriebene Entnahme von Trinkwasserproben durch unsere
akkreditierten Probennehmer gemäß §15 Abs.4 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV2011) und den UBA-Richtlinien. - Legionellen-Untersuchung – mikrobiologische und chemische Trinkwasseranalysen in akkreditierten und in der Landes-
liste geführten Trinkwasserlaboren. - Wir lösen Ihr Trinkwasserproblem durch die sofortige Beseitigung von mikrobiellen Kontaminationen in Trinkwasser-
installationen zur Wiederherstellung der Trinkwassersicherheit. - Professionelle Reinigung und Desinfektion von mobilen und stationären Trinkwasser-Installationen zur Prävention und
Beseitigung von Legionellen und anderen Krankheitserregern (E. Coli, Enterokokken, Pseudomonaden, EHEC, Viren,
usw.) nach DVGW Arbeitsblatt 290 u. 291. - Erstellung von Beprobungsplänen für Trinkwasser-Installationen zur Erfüllung der Dokumentationspflicht bei orientier-
enden und weiterführenden Untersuchungen nach DVGW Arbeitsblatt W551. - Überprüfung und Bewertung von Trinkwassersystemen in Hinsicht auf deren Trinkwassersicherheit (Gefährdungsanalysen).
Weitere Informationen finden Sie auf https://legionellenpruefung.info/